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DGUV-Prüfungen

INDIVIDUELL UND PROFESSIONELL 

 

Wir führen für Sie die vorgeschriebenen Prüfungen an allen Betriebsmitteln nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung, DGUV sowie der Berufsgenossenschaft vor Ort bei Ihnen oder in unserem Haus in Putzkau durch. Des Weiteren bieten wir unseren Service auch für Krananlagen, Hebezeuge, Leitern, Tore uvm. an. Unsere Dienstleistungen umfassen ebenfalls die Instandsetzung aller geprüften Betriebsmittel.

 

MOBILER PRÜFSERVICE


Flexibler, kurzfristig verfügbarer DGUV-Prüfservice, mobil bei Ihnen vor Ort!

- elektrische Geräte und Anlagen (ortsfest und ortsveränderlich) nach DGUV V3

- Türen und Tore nach ASR A1.7

- Brandschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen nach DIN EN 14637, DIN 14677

- Krananlagen nach DGUV V52

- Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel nach DGUV Regel 100-500

- elektromagnetische Rissprüfung nach DIN EN ISO 17628

- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach DGUV Regel 112-198 & 112-199

- Regale, Leitern und Tritte nach DGUV Regel 108-007 | 208-016 | 208-032

- Steigleitern nach DGUV Regel 103-007 | 208-032- Hebebühnen nach DGUV Regel 308-004

- hydraulische Leitungen nach DGUV 113-020

- motorbetriebene Schranken und Schlagbäume

- Hydraulikpumpen- und Motore, Hydraulikzylinder

- Feuerlöscher

 

 

 

Arbeitsmittel in Betrieben unterliegen zum Teil enormen Beanspruchungen. Egal, ob sie nur sporadisch Verwendung finden oder im harten Dauereinsatz sind – eine regelmäßige Sachkundigenprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte in jedem Fall professionell ausgeführt werden. Minimale Schäden können, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt werden, zu gravierenden Unfällen mit kostspieligen Betriebsunterbrechungen führen. Im schlimmsten Fall führt dies sogar zu Personenschäden! Sorgen Sie deshalb mit regelmäßigen Prüfungen für einwandfreie Produkte und sicheres Arbeiten.

Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, müssen regelmäßig vom Anwender geprüft werden.

In den „Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ ist es gesetzlich vorgeschrieben, diese Prüfung aufzuzeichnen und vorzuhalten, so dass der sicherheitstechnische Zustand jederzeit nachweisbar ist.

Wir bieten Ihnen eine umfassende und sorgfältige Prüfung Ihrer Betriebsmittel an. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen wird auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung die Frist für Wiederholungsprüfungen festgelegt.